Von Andreas Neider und Christoph Hueck
Noch bis zum 30. Mai 2023 wird auf der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung der WHO in Genf über verschärfte und neue internationale Regeln für das Management von Pandemien beraten. Die Vorschläge sind in der Bevölkerung vieler Länder in hohem Maße umstritten, die Bundesregierung unterstützt sie ohne Einschränkung. Was genau ist vorgesehen und wie lauten die Kritikpunkte?
Geschichte des Pandemievertrages und der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR)
Zur Geschichte des Vertrages hier zunächst ein kurzer Überblick aufgrund des entsprechenden Artikels bei Wikipedia (dort sind in den Fußnoten auch sämtliche Nachweise zu finden, die wir hier aus Platzgründen nicht alle angeben): „Wenngleich Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR 2005) im Hinblick auf drohende Pandemien (aufgrund von SARS-CoV-1 2003) seit 2007 völkerrechtsverbindliche Gültigkeit aufweisen und eine Überprüfung durch ein durch die WHO gebildetes „Review Committee“ (ab 8. September 2020) dieser IHR 2005 sowie ein Zwischenbericht dieses IHR-Überprüfungskomitees für November 2020 schon im August 2020 von der UN angekündigt war, sei nach eigenen Angaben des Europäischen Rates der Vorschlag für einen internationalen Pandemievertrag erstmals vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, im November 2020 auf dem Pariser Friedensforum angekündigt worden. Der Rat der Europäischen Union habe sodann am 20. Mai 2021 einen Beschluss angenommen, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Pandemiebekämpfung im Rahmen der WHO unterstützt werde.
Dieser Aufruf zu einem internationalen Pandemievertrag wurde auch von den Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrer Erklärung vom 19. Februar 2021 unterstützt, und es wurde von Verantwortlichen in der EU am 25. Februar 2021 vereinbart, an einem internationalen Pandemievertrag mitzuarbeiten. Das Europäische Parlament wurde bislang mit diesem Vorgehen der EU-Staats- und Regierungschefs weitgehend nicht befasst.
Am 31. Mai 2021 haben die 194 WHO-Mitglieder anlässlich der Weltgesundheitsversammlung den Beschluss gefasst, auf einer Sondersitzung ab 29. November 2021 den Plan eines internationalen Pandemievertrags zu erörtern. Vom 29. November bis 1. Dezember 2021 traten die Mitglieder der WHO in einer Sondersitzung zusammen und einigten sich darauf, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium einzurichten, um einen Internationalen Vertrag oder ein anderes internationales Instrument zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion vorzubereiten, auszuarbeiten und auszuhandeln.
Am 1. Dezember 2021 wurde bekannt gegeben, dass sich die 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation in einer Sondersitzung darauf geeinigt hatten, zum Schutz vor künftigen Krisen durch Infektionskrankheiten einen globalen Prozess zur Ausarbeitung und Aushandlung eines internationalen Vertrages oder sonstigen „Instruments“ (z. B. Rahmenabkommen, Absichtserklärung etc.) aufzunehmen. Dieser globale Prozess wird in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden divergierenden Vorgehensweisen der WHO-Mitgliedstaaten als erforderlich erachtet. Durch diesen internationalen Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge soll der Schutz der Menschen gewährleistet werden. Durch diesen Beschluss der Versammlung der Mitglieder der WHO wurde außerdem ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (INB) eingesetzt. Dieses bereitet den Internationalen Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge vor.
Am 1. März 2022 hielt das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium (INB) die erste Sitzung zur Vereinbarung von Arbeitsweisen und Zeitplänen ab. Die zweite Sitzung ist am 1. August 2022 geplant, um die Fortschritte bei einem Arbeitsentwurf zu erörtern. Es sollen auch öffentliche Anhörungen abgehalten werden. Anlässlich der 76. Weltgesundheitsversammlung 2023 soll ein Fortschrittsbericht vorgelegt und bei der 77. Weltgesundheitsversammlung 2024 von dieser geprüft werden.
Über den Vertragstext und die Rechtsform der Vereinbarung (Vertrag, Rahmenübereinkommen, Absichtserklärung etc.) besteht bislang noch keine offizielle Einigung bzw. kein öffentlich zugänglicher Vertragstext. Es ist in jedem Fall – sofern es verbindlich sein soll – ein internationales Abkommen, welches von den interessierten Staaten nach den nationalen Bestimmungen ratifiziert werden muss. Während einige Regierungen der Unionsmitgliedstaaten der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einen rechtsverbindlichen Vertrag befürworten, sehen andere Staaten, wie die USA, Indien oder Brasilien keinen Notwendigkeit dafür.“
Es ist demnach auch noch nicht klar, wie die Regelungen des Vertrages und der IHR im Falle einer Pandemie umgesetzt, die Einhaltung überwacht und Staaten sanktioniert werden sollen, die die Regelungen nicht einhalten.
Geplante Inhalte des Vertrages und der IHR
Auf der momentan stattfindenden WHO-Gesundheitsvollversammlung hat der WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus die Mitgliedstaaten vor der nächsten Pandemie ausdrücklich gewarnt, ohne Belege oder genauere Angaben, um was für eine Pandemie es sich dabei handeln sollte. Der Pandemievertrag soll das Instrument bilden, mit dessen Hilfe allein die WHO künftige Pandemien nach den im Vertrag geschaffenen supranationalen und verbindlichen Bestimmungen regulieren und damit oberhalb der nationalen Verfassungen und Menschenrechte über die Bevölkerung sämtlicher Mitgliedstatten verfügen kann.
In einem Beitrag, auf den wir hier wegen seiner Ausführlichkeit und detaillierten Klarheit zur eigenständigen Lektüre verweisen, stellt nun aktuell die Sozialwissenschaftlerin Elke Schenk dar, was die WHO mit diesem neuen Pandemievertrag beabsichtigt. Dazu heißt es in dem erwähnten Beitrag: „Bislang galten Empfehlungen der WHO bei einer Gesundheitsgefahr laut IHR Art. 1 (Nachweis siehe oben) ausdrücklich als nicht bindend. Dieses Adjektiv soll in Zukunft gestrichen werden. Der Begriff der Empfehlungen bliebe zwar erhalten, aber ein neuer Artikel formuliert, dass Staaten die WHO als führende und koordinierende Instanz bei Gesundheitsnotständen akzeptieren und ihren Empfehlungen folgen. Auch der Pandemievertrag verweist auf die WHO als zentrale, entscheidende und koordinierende Autorität, die wissenschaftliche Erkenntnisse sammelt und erarbeitet (vgl. Zero Draft) Erwägungsgründe + Art. 4). Wenn Staaten den Empfehlungen der WHO nicht nachkommen wollen, sollen sie das innerhalb von 48 Stunden erklären und begründen (IHR, Art. 13, Art. 13 A).
Der Pandemievertrag betont die Verbindlichkeit der Bestimmungen: “Given that the health of all peoples is dependent on the fullest cooperation of individuals and States, all Parties are bound by the obligations of the WHO”. (übersetzt: „In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesundheit aller Völker von der uneingeschränkten Zusammenarbeit von Einzelpersonen und Staaten abhängt, sind alle Vertragsparteien an die Verpflichtungen der WHO gebunden.“)
Weiter heißt es in dem Entwurfstext, alle Staaten seien verantwortlich, ihre Gesundheitssysteme auszubauen und Gesetze, Verordnungen sowie Verwaltungshandeln vorzusehen, um Pandemiefrüherkennung, -vorsorge und Gegenmaßnahmen zu treffen (vgl. Zero Draft, Art. 4).
Falls Staaten mit regionalen oder internationalen Partnern Verträge zum Gegenstandsbereich des Pandemievertrags abschließen, dürfen die Bestimmungen dem WHO-Vertrag nicht entgegenstehen (vgl. Zero Draft, Art. 2, S. 10).
Prämissen des Vertrages
Schenk weist in ihrem Beitrag auch auf die problematischen Prämissen des Pandemievertrages und der gleichzeitig zur Verabschiedung vorliegenden „International Health Regulations“ (IHR) hin. Diese Prämissen beschreibt die Autorin wie folgt: „SARS-CoV-2 sei ein neues Virus gewesen, dessen Ausbreitung eine globale Pandemie verursacht habe, auf die die Welt unzureichend vorbereitet gewesen sei. Die internationale Gemeinschaft habe katastrophal versagt. Das Ursprungsland der Pandemie, China, habe zu spät und unzureichend über den neuen Erreger informiert… Es wird davon ausgegangen, dass Pandemien in Zukunft häufiger zu erwarten seien. Verantwortlich dafür seien insbesondere Zoonosen, also das Überspringen von Viren von Wild- oder Haustieren auf den Menschen, verursacht durch den Klimawandel.“
Bekanntermaßen gibt es bis heute auch nach neuesten Untersuchungen keinen Nachweis dafür, dass SARS-COV-2 aufgrund einer Zoonose übertragen worden ist. Die sogenannte „Laborhypothese“ steht in der internationalen Debatte um den Ursprung von SARS-CoV2 daher nach wie vor zur Diskussion.
Schenk führt dazu aus: „Aus diesen Prämissen leiten die Befürworter die Notwendigkeit einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit unter Leitung der WHO ab, um Pandemien vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Zur Behandlung und Immunisierung der Bevölkerung wird vorzugsweise auf Impfungen gesetzt. Die als “wirksam und sicher” deklarierten Corona-Impfstoffe seien allerdings wegen des Impfstoff-Egoismus des Globalen Nordens im Globalen Süden kaum verfügbar gewesen.
Haltung der EU, der G7 und die Entschließung des Bundestages
Zu den treibenden Kräften beider Vorhaben zu einer “regelbasierten internationalen Gesundheitsordnung” gehören die EU, insbesondere Deutschland, die G7-Staaten sowie eine gemischte Staatengruppe von “Freunden des Pandemievertrags”, zu denen einige europäische, asiatische und afrikanische Länder gehören.“
Die EU formuliert als allgemeine Verpflichtung der Staaten aus dem Pandemievertrag, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen des Pandemievertrags einschließlich der Anhänge umzusetzen. (Kap. 2, Art. 3) Die überwiegende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten fordert im Entschließungsantrag, der am 12. Mai 2023 angenommen wurde: “… die Durchsetzungsfähigkeit (…) der WHO im Falle einer Gesundheitskrise zu verbessern. (…) Das erfordert aber die Bereitschaft der globalen Gesundheitsakteure, die eindeutige Führungsrolle der Organisation anzuerkennen und der Mitgliedstaaten, einem multilateralen Ansatz in globalen und regionalen Gesundheitsfragen Vorrang einzuräumen. Nur so gelingt es, aktuelle und zukünftige internationale Gesundheitsherausforderungen gemeinsam zu bewältigen.”
Weiter schreibt Elke Schenk: „Das heißt, nicht nur bei einer Pandemie oder einem internationalen Gesundheitsnotstand, sondern auch bei regional begrenzten Gesundheitsfragen soll die WHO entscheiden und Vorgaben machen dürfen. Diese Entschließung des Bundestages sieht ausdrücklich vor, darauf hinzuwirken, dass die Bemühungen der WHO, den gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes unter Anwendung des One-Health-Ansatzes vorzubeugen, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren, ausreichend unterstützt werden und das Mandat der WHO in dieser Hinsicht gestärkt wird.“
Probleme
Elke Schenk deutet in Ihrem Beitrag zum Pandemievertrag zusammenfassend auf folgende Probleme hin, die wir nachfolgend nochmals auszugsweise zitieren:
- „Es ist eine Entgrenzung des WHO-Mandates festzustellen, das Pandemiemanagement mit dem One-Health-Ansatz zu verquicken. Über den One-Health-Ansatz, den jeder unterstützen würde, dem an der Erhaltung der Lebensgrundlagen auf der Erde gelegen ist, werden der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust als Handlungsfeld globaler Gesundheitsbedrohungen integriert und als WHO-Aufgabe definiert. Das nährt die Befürchtung, dass die Folgen des Klimawandels missbraucht werden könnten, um Überwachung, Kontrolle und Beschränkungen der Bevölkerungen zu rechtfertigen.
- Der WHO-Generalsekretär erhält eine überproportionale Machtposition. Er kann einen PHEIC (Public Health Emergency of International Concern – Öffentlicher Gesundheitsnotstand von internationaler Bedeutung) und sogar eine Zwischenwarnung ausrufen und entscheidet über die Dauer eines PHEIC. Über die Besetzung des Notfallkomitees, das ihn beraten soll, entscheidet er selbst.
- Die Feststellung und Behandlung von Gesundheitsbedrohungen (Ausrufung des PHEIC oder seines Risikos) werden allein auf die internationale Ebene verlagert und damit unüberprüfbar gemacht. Das erscheint besonders bedenklich vor dem Hintergrund, dass es keine definierten Kriterien für die Ausrufung und die Beendigung eines PHEIC gibt. Es besteht somit keine Chance für ein Land oder eine Region, den PHEIC zu beenden. Die WHO und ihre teilweise neu geschaffenen Institutionen hätten keine Rechenschaftspflicht bezüglich der getroffenen Prämissen und Maßnahmen.
- Der Pandemievertrag gründet auf einer eingeschränkten virologischen Sicht auf infektiöse Erreger, Gesundheit und Krankheit. Das leistet einem vorschnellen Alarmismus Vorschub, wo jeder neu gefundene Virus oder eine Variante davon unter Pandemieverdacht steht. Individuelle und soziale Faktoren der Stärkung oder Schwächung des Immunsystems und Gesundheitsprophylaxe werden ausgeblendet. Regionale und traditionelle Erfahrungen mit Behandlungsmöglichkeiten werden ignoriert, unter Rechtfertigungszwang gesetzt oder als Desinformation bekämpft.
- Betrachtet man den Umfang der vorgeschlagenen Regelungen zur Früherkennung und Vorbereitung auf mögliche Gesundheitsrisiken, wird eine Aufblähung der Finanzierung der Gesundheitsvorsorge sichtbar. Es entsteht ein perpetuum mobile aus befürchteten und deklarierten Gesundheitsnotständen und dem folgenden Transfer öffentlicher Gelder in die Kassen von Laboren (Tests), IT-Industrie (digitale Überwachungsinstrumente und Gesundheitsdatensammlung) sowie Pharmaindustrie. Die vermeintliche Gesundheitsvorsorge wird zum einträglichen Geschäftsmodell, das öffentliche Gelder dauerhaft in den pharmazeutisch-industriellen Komplex und die Digitalwirtschaft lenkt.
- Falls die Änderungen der IHR (International Health Regulations) angenommen würden, besteht die Gefahr, dass der WHO und besonders ihrem Generaldirektor ein Notstandsrecht im Management von Infektionskrankheiten zufallen würde. Dies bedeute eine Fortsetzung der Bewältigung von Infektionsausbrüchen unter einer Global Health Security (GHS) Doktrin, wie es während der Corona-Maßnahmen praktiziert wurde.“
Das weitere Vorgehen
Zum weiteren Verlauf der Verhandlungen über den Pandemievertrag und die mit ihm gleichzeitig neu zu verabschiedenden „International Health Regulations“ (IHR) heißt es auf der Webseite der WHO: „Laut dem von den Regierungen auf einer Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung Ende 2021 vereinbarten Prozess sollen die Verhandlungen über den Entwurf des Pandemieabkommens einen endgültigen Entwurf für die Prüfung durch die 77. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2024 vorlegen. … Die vorgeschlagenen IHR-Änderungen werden auch der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2024 vorgelegt und würden zusammen mit einem zukünftigen Pandemieabkommen ein umfassendes, komplementäres und synergistisches Set globaler Gesundheitsabkommen bieten.“ Spätestens vier Monate vor der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 sollen die Endfassungen vorliegen, über die dann abgestimmt werden soll. Werden die jeweils unterschiedlichen erforderlichen Mehrheiten erreicht, sollen die neuen Instrumente ab 2025 in Kraft treten.
Elke Schenk fügt dem kommentierend hinzu: „In die Verhandlungen eingebunden sind Vertreter von Regierungen der WHO-Mitgliedsländer. Es ist nicht eine abstrakte WHO, die die “Gesundheitsdiktatur” errichten kann, wie in vielen derzeit kursierenden kritischen Stellungnahmen suggeriert wird. Insbesondere Deutschland gehört mit zu den treibenden Kräften und hat sich mit dem WHO-Hub die Datenschaltstelle zur Pandemiekontrolle an Land gezogen.“
Genau deshalb hat der Deutsche Bundestag wie oben bereits erwähnt einem Entschließungsantrag, der eine Ausweitung von Mandat und Befugnissen der WHO fordert, bereits am 12. Mai mit den Stimmen fast aller Parteien zugestimmt.
Dazu nochmals Elke Schenk: „Um vor den bedenklichen Entwicklungen zu warnen, wären also die nationalen Vertreter und Parlamentarier anzusprechen und zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings ist zweifelhaft, ob bei einer Zustimmung von fast 500 Bundestagsabgeordneten zum Entschließungsantrag, der eine Ausweitung von Mandat und Befugnissen der WHO fordert, kritische Stimmen Gehör finden können.“
Fazit
In einem Kommentar der NZZ zu dem gesamten hier beschrieben Komplex des Pandemievertrages, der wohl für die meisten Zeitgenossen als sehr schwer zugänglich und nur durch intensives Studium der hier genannten Quellen und weitere Dokumente überhaupt durchschaut werden kann, heißt es abschließend: „Noch ist jedoch völlig offen, wie der Vertrag schließlich einmal aussehen könnte und wie weitreichend die Befugnisse der WHO ausfallen werden – wenn er denn überhaupt verabschiedet wird. … Während die Europäer dem Projekt eher positiv gegenüberstehen, wird in den USA bezweifelt, dass sich im eigenen Land politische Mehrheiten für einen rechtlich bindenden Pandemievertrag organisieren lassen. Die USA setzen sich stattdessen für eine Überarbeitung der WHO-Gesundheitsvorschriften ein, die es der WHO ermöglichen, im Falle eines Notstands Empfehlungen abzugeben. … Falls die finale Version des Vertrags vorsehen sollte, Machtbefugnisse an die WHO zu übertragen, könnten einige Staaten die Zustimmung verweigern.“
Wie auch immer die Verhandlungen über den Pandemievertrag ausgehen werden, es ergibt sich bei den hier beschriebenen Vorgängen das Bild einer zunehmend kollektivistisch handelnden und sich ihrer staatlichen Unabhängigkeit begebenden Staatengemeinschaft, die bereit zu sein scheint, ihr Schicksal in die Hände einer nicht nur von einzenen Staaten, sondern auch von privaten Geldgebern abhängigen Institution zu legen. Dieser Staatengemeinschaft scheint ihre eigene Souveränität und die Sovernänität der in ihnen lebenden einzelnen Menschen mehr und mehr aus dem Blick zu geraten. Dass dies ausgerechnet und vor allem die europäische Staatengemeinschaft betrifft, stimmt den aufmerksamen Zeitgenossen umso bedenklicher.
Deshalb möchte dieser Beitrag dazu anregen, sich weiterhin um eine kritische Aufarbeitung der Corona-Krise und ihrer Folgen und insbesondere um die Frage des Verständnisses, was „Gesundheit“ im Sinne der Salutogenese eigentlich ist, zu bemühen, kurzum, diese „Zeichen der Zeit“ wachsam zu beobachten und womöglich für ein salutogenetisches Verständnis von „Gesundheit“ einzutreten.